Funk-Mähraupe 9600 - 112

Produktinformationen "Funk-Mähraupe 9600 - 112"

ACHTUNG:Der Tagesmietpreis ist incl. Maschinenbruchversicherung ( Selbstbehalt 1000,- Euro )

Wir vermieten die Agria Mähraupe mit Innovativen Elektro-Hybrid-Antriebskonzept: elektrische Fahrantriebe und leistungsstarker Verbrennungsmotor, Ausbalancierte Gewichtsverteilung, Raupenfahrwerk und tiefer Schwerpunkt für bodenschonenden und sicheren Einsatz im Gelände, Keine zeitraubenden und bodenschädigenden Wendemanöver erforderlich – hervorragendes Mulchergebnis in Vorwärts- und Rückwärtsfahrt, Besonders robuste Heavy-Duty-Ausführung, Kraftstoffsparend, feinfühlige Steuerung und hoher Wirkungsgrad durch Elektro-Hybrid-Antrieb, Sicheres Mähen von Steilhängen bis zu 55°/143%, Bedienung per Fernsteuerung: Komfortables und sicheres Arbeiten. Anwender frei von Belastungen wie Vibrationen, Lärm und Abgasen, Intelligente Maschine: Software zur einfachen Fehleranalyse und Fernwartung. Sensorik schützt vor Überlast. Ausstattung mit GPS (optional), Sehr geringer Wartungsaufwand durch bürstenlose Elektromotoren und bürstenlosen Generator, Leicht zugänglicher Elektroschaltkasten schützt die Elektronikkomponenten vor Staub, Vibrationen und Feuchtigkeit

ACHTUNG: Die Tagespauschale plus ist incl. Maschinenbruchversicherung *) ( Selbstbehalt 2500,- Euro )

Tagespauschale plus                                   100,00 Euro  + Mwst.

+ je angefangene Betriebsstunde              35,00 Euro + Mwst.

+ Reinigungsgebühr nach Aufwand !!

Bitte rufen Sie uns an, um das Gerät für Sie zu reservieren!

Längere Mietzeiten auf Anfrage !

    Achtung:  „Da Mietgeräte eingewiesen werden müssen, verleihen wir diese nur bei Abholung vor Ort, sowie in den Regionen: Rothenburg, Wörnitz, Feuchtwangen, Geslau, Colmberg, Burgbernheim, Blaufelden, Rot am See, Crailsheim, Ilshofen, Schnelldorf

*)Die Miete beinhaltet eine Maschinenbruchversicherung mit Selbstbeteiligung. Der Selbstbehalt wird im Schadensfall dem Mieter in Rechnung gestellt.

Nicht versichert und damit vollständig vom Mieter zu tragen sind Schäden, die insbesondere durch:

- grob fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung,
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
- Fehlbedienung in Hanglagen oder auf ungeeignetem Untergrund,
- Auffahren auf Hindernisse wie Wurzelstöcke, große Steine, Bordsteine usw.,
- Abstürze, Überschläge oder Umkippen des Geräts,
-
sowie durch unsachgemäßen Transport
  verursacht wurden.

Derartige Schäden werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit entstandenen Schäden bei Rückgabe vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Werden Schäden verschwiegen, behalten wir uns vor, zusätzlich zur Schadensbeseitigung auch Kosten für Ausfallzeiten und Folgeschäden geltend zu machen.

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