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ISEKI - Raymo Torpedo Zero-Turn-Mäher

Produktinformationen "ISEKI - Raymo Torpedo Zero-Turn-Mäher"

ACHTUNG:Die Tagespauschale ist incl. Maschinenbruchversicherung *) ( Selbstbehalt 2500,- Euro )
Wir vermieten den ferngesteuerten Sichelmäher für Solarparks, Obstplantagen Weinbergen Weihnachtsbaumfarmen oder Baumschulen. 
Schwimmendes Design - Die Mähscheibe behält stets die parallele Ausrichtung zum Boden bei und passt sich mühelos dem Gelände an.
Extrem niedrige Bauweise - Der RAYMO Torpedo zeichnet sich durch seine extrem niedrige Höhe   ( 55 cm) aus, was ein einfaches Mähen unter Sonnenkollektoren, Bänken, Trampolinen, Bäumen oder anderen Hindernissen mit geringer Bodenfreiheit ermöglicht. Dies macht ihn zu einem perfekten Werkzeug für den Landschafts- und Gartenbau sowie für die Vegetationskontrolle in verschiedenen Energieparks. Breite des Mähwerks 1,22 m. und ist zusätzlich mit einem Pfostenmähwerk ausgerüstet.
+ Reinigungsgebühr nach Aufwand !!
+ Nylonfaden Pfostenmäher: Art.Nr.: RY-B335020Stück a`3,09 € (4Stück = 1Satz)

Bitte rufen Sie uns an, um das Gerät für Sie zu reservieren!

Längere Mietzeiten auf Anfrage !

 Achtung:  „Da Mietgeräte eingewiesen werden müssen, verleihen wir diese nur bei Abholung vor Ort, sowie in den Regionen: Rothenburg, Wörnitz, Feuchtwangen, Geslau, Colmberg, Burgbernheim, Blaufelden, Rot am See, Crailsheim, Ilshofen, Schnelldorf

*)Die Miete beinhaltet eine Maschinenbruchversicherung mit Selbstbeteiligung. Der Selbstbehalt wird im Schadensfall dem Mieter in Rechnung gestellt.

Nicht versichert und damit vollständig vom Mieter zu tragen sind Schäden, die insbesondere durch:

- grob fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung,
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
- Fehlbedienung in Hanglagen oder auf ungeeignetem Untergrund,
- Auffahren auf Hindernisse wie Wurzelstöcke, große Steine, Bordsteine usw.,
- Abstürze, Überschläge oder Umkippen des Geräts,
- sowie durch unsachgemäßen Transport
  verursacht wurden.

Derartige Schäden werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit entstandenen Schäden bei Rückgabe vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Werden Schäden verschwiegen, behalten wir uns vor, zusätzlich zur Schadensbeseitigung auch Kosten für Ausfallzeiten und Folgeschäden geltend zu machen.


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