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Herbhy 50 Raupe mit Forstmulchkopf

Produktinformationen "Herbhy 50 Raupe mit Forstmulchkopf "

Wir vermieten den Herbhy 50 LE mit mehr Leistung ohne größeren Platzbedarf, um auch die schwerwiegendsten Arbeiten erfolgreich anzugehen. Der funkgesteuerte Geräteträger HERBHY 50 LE garantiert dank seines thermischen Industrie-Diesel-Motors mit vier Zylindern von Perkins höchst zuverlässige 49 PS. Stabilität und Bodenhaftung des Fahrzeuges werden selbst auf schwierigen Böden durch die Möglichkeit garantiert, die Fahrspur des Fahrgestelles um 500 mm auch bei Hangneigungen von bis zu 70° zu erweitern. Der solide Überrollbügel, der im Rahmen integriert ist, dient auch als Verankerung für die Anwendung verschiedener Ausrüstungen.

ACHTUNG: Die Tagespauschale plus ist incl. Maschinenbruchversicherung*) ( Selbstbehalt 2500,- Euro )

Tagespauschale plus                                   100,00 Euro + Mwst.

+ je angefangene Betriebsstunde             80,00 Euro + Mwst.

+ Reinigungsgebühr nach Aufwand !!

Bitte rufen Sie uns an, um das Gerät für Sie zu reservieren!

Achtung:„Da Mietgeräte eingewiesen werden müssen, verleihen wir diese nur bei Abholung vor Ort, sowie in den Regionen: Rothenburg, Wörnitz, Feuchtwangen, Geslau, Colmberg, Burgbernheim, Blaufelden, Rot am See, Crailsheim, Ilshofen, Schnelldorf

*)Die Miete beinhaltet eine Maschinenbruchversicherung mit Selbstbeteiligung. Der Selbstbehalt wird im Schadensfall dem Mieter in Rechnung gestellt.

Nicht versichert und damit vollständig vom Mieter zu tragen sind Schäden, die insbesondere durch:

- grob fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung,
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
- Fehlbedienung in Hanglagen oder auf ungeeignetem Untergrund,
- Auffahren auf Hindernisse wie Wurzelstöcke, große Steine, Bordsteine usw.,
- Abstürze, Überschläge oder Umkippen des Geräts,
- sowie durch unsachgemäßen Transport
   verursacht wurden.

Derartige Schäden werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit entstandenen Schäden bei Rückgabe vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Werden Schäden verschwiegen, behalten wir uns vor, zusätzlich zur Schadensbeseitigung auch Kosten für Ausfallzeiten und Folgeschäden geltend zu machen.

 


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